Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG
Ihre Altersversorgung
Die letzten Rentenreformen haben gezeigt, dass Betriebsrenten ein unverzichtbarer
Bestandteil der Altersversorgung sind. Die betriebliche Altersversorgung ergänzt
als zweite Säule des Alterssicherungssystems die gesetzliche Rente.
Leistungen der Pensionskasse
Die Höhe der Altersrente ist in der Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
der Pensionskasse festgelegt. Sie beläuft sich auf jährlich 42 % der Beiträge, die
der Versicherte an die Pensionskasse gezahlt hat.
Im Jahr 2010 zahlte die Pensionskasse Versicherungsleistungen in Höhe von insgesamt
242 Millionen Euro an die Versicherten. Sie gewährt Altersrenten, Hinterbliebenenrenten
und Dienstunfähigkeitsrenten. Die Deckungsrückstellung hierfür beträgt rund 5,9
Milliarden Euro.
Von der Pensionskasse erhalten 52.282 Leistungsempfänger eine zusätzliche Absicherung.
Die Pensionskasse hilft damit den Versicherten, ihren Lebensstandard und ihr Auskommen
im Alter oder bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit zu sichern.
Beiträge zur Pensionskasse
Finanziert werden die Leistungen durch Arbeitgeberbeiträge, Arbeitnehmerbeiträge
und aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Die Kapitalanlagen der Pensionskasse sind
so angelegt, dass bei Wahrung einer angemessenen Streuung und Mischung eine möglichst
große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität erreicht wird.
Zur Umsetzung des Altersvermögensgesetzes und Verbeitragung der "Riester-Zulage"
ist ein zusätzlicher altersäquivalenter Verrentungstarif eingeführt worden. Die
versicherten Arbeitnehmer können für geleistete Pflichtbeiträge zur Pensionskasse
seit 2002 zusätzlich die "Riester-Förderung" beantragen.