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Altersvorsorgebeiträge und Einkommensteuererklärung

Hinweise zum Antrag auf Altersvorsorgezulage und zur neuen Anlage Vorsorgeaufwand ab 2009 (Anlage AV bis 2008)

Die Pensionskasse darf aus rechtlichen Gründen weder inhaltliche Prüfungen der Angaben des Antragstellers vornehmen noch irgendwelche Änderungen oder Ergänzungen durchführen. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge müssen daher zur Korrektur an den Antragsteller zurückgeschickt werden.

Die Hinweise sollen Ihnen das Ausfüllen des Antrages auf Altersvorsorgezulage erleichtern.

Hinweise zum Antrag auf Altersvorsorgezulage für das Jahr 2009
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Erläuterungen der ZfA zum Antrag auf Altersvorsorgezulage für das Jahr 2009
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Hinweise zum Antrag auf Altersvorsorgezulage für das Jahr 2008
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Erläuterungen der ZfA zum Antrag auf Altersvorsorgezulage für das Jahr 2008
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So können Sie Ihre Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen
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Praxisanleitung zum Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand (PDF)
Anlage Vorsorgeaufwand 2009 mit Auszug aus der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2009 ausdrucken

Praxisanleitung zum Ausfüllen der Anlage AV (PDF)
Anlage AV 2008 (mit Anleitung) ausdrucken

Die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG reichen Sie bitte im Rahmen Ihrer Steuererklärung 2009 mit der neuen Anlage Vorsorgeaufwand bei Ihrem Finanzamt ein, falls Sie die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen wollen. Ab dem Beitragsjahr 2010 entfällt die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG in Papierform. Bitte beachten Sie dazu unbedingt unsere Hinweise in unserem Schreiben zur Altersvorsorgezulage 2009.
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