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Häufige Fragen zur Förderrente
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Die Einzelheiten zur Förderrente wollen wir anhand der wichtigsten Fragen erläutern:
Worum geht es bei der Förderrente? Im Rahmen der Rentenreform 2000/ 2001 wurde vom Gesetzgeber u.a. das Rentenniveau gesenkt. Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) wurden zugleich Maßnahmen zur Förderung der privaten als auch der betrieblichen Altersversorgung geschaffen. Der Einzelne ist eigenverantwortlich für den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung zur Absicherung des Lebensstandards im Alter zuständig. Der Staat beteiligt sich hieran in Form von Zulagen und der Gewährung eines Sonderausgabenabzugsbetrags.
Die Teilnahme an der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese in Anspruch nehmen möchten.
Wer wird gefördert? Förderberechtigt sind alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, dies sind insbesondere alle Arbeitnehmer.
Auch deren nicht berufstätige Ehepartner können die Förderung erhalten, sofern sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen.
Wie wird gefördert? An der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung beteiligt sich der Staat in Form von Zulagen und der Gewährung eines Sonderausgabenabzugsbetrags. Grundsätzlich gibt es ohne Eigenleistung keine staatliche Förderung. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindestbeitrag leisten. Dieser beläuft sich unter Einrechnung der Zulagen in den Jahren 2002/ 2003 auf 1%, in den Jahren 2004/ 2005 auf 2%, in den Jahren 2006/ 2007 auf 3% und ab dem Jahre 2008 auf 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen, jedoch nicht mehr als der jeweilige Sonderausgabenabzugsbetrag.
Die Zulage untergliedert sich in eine Grundzulage und ggf. in eine Kinderzulage, die je kindergeldberechtigtem Kind gewährt wird.
Was ist die Höchstzulage? Wer den Mindestbeitrag aufwendet, kann mit folgenden Höchstzulagen vom Staat rechnen:
| Jahr | Grundzulage | Kinderzulage | | 2002/2003 | 38 EUR | 46 EUR | | 2004/2005 | 76 EUR | 92 EUR | | 2006/2007 | 114 EUR | 138 EUR | | ab 2008 | 154 EUR | 185 EUR *) | *) ab 2008 geborene Kinder erhalten 300 EUR Zulage
Was ist der Sonderausgabenabzug? Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Abzugsbetrag bei der Einkommensteuererklärung. Damit können Sie Ihre Beitragszahlungen zur geförderten Altersversorgung zuzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen von der Steuer absetzen. Dies lohnt sich dann, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulage übersteigt. Die Prüfung, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist, wird von Amts wegen von der Finanzverwaltung vorgenommen.
Folgende jährliche Höchstbeträge können Sie dabei absetzen:
| Ab | maximaler Sonderausgabenabzug | | 2002 | 525 EUR | | 2004 | 1050 EUR | | 2006 | 1575 EUR | | 2008 | 2100 EUR |
Da die Beiträge in einen Altersvorsorgevertrag steuerbegünstigt geleistet werden, müssen die Rentenleistungen hieraus voll besteuert werden.
Was wird gefördert? Gefördert werden die Verträge einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge im privaten oder betrieblichen Bereich.
Produkte der privaten Altersversorgung sind bspw. Versicherungsverträge, Bank- und Fondssparprodukte. Diese Produkte müssen bestimmte Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen, sie müssen zertifiziert sein. Dies bedeutet, dass die Produkte gewisse Mindestanforderungen erfüllen müssen. Die Einzelheiten hierüber sind im Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen geregelt. Zertifizierte Altersvorsorgeverträge erkennt man an der amtlichen Prüfnummer und an einem Zusatz, der die Förderfähigkeit des Produktes beschreibt.
Produkte der betrieblichen Altersversorgung hingegen müssen nicht zertifiziert sein. Als förderfähige Formen kommen hierbei die Pensionskasse, die Direktversicherung und der Pensionsfonds in Betracht, also die kapitalgedeckten Durchführungswege. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Beiträge aus dem Nettoeinkommen, d.h. aus bereits versteuertem und mit Sozialversicherungsbeiträgen belegten Einkommen, geleistet werden.
Wie funktioniert das Förderverfahren? Wer einen förderfähigen Vertrag hat, bekommt von seinem Anbieter ein Antragsformular zur Beantragung der Zulagen zugesandt. Die Zulagen selbst werden von der 'Zentrale Stelle für Altersvorsorge' (ZfA) direkt auf Ihren Altersvorsorgevertrag eingezahlt. Die Vorteile des Sonderausgabenabzuges können Sie nur geltend machen, wenn Sie Ihrer Einkommensteuererklärung die neue Anlage AV-Altersvorsorge beifügen. Das Finanzamt führt dann die Günstigerprüfung von Amts wegen durch.
Als Mitglied der Pensionskasse bekommen Sie automatisch Anfang 2003 den Antrag auf Zulage zugeschickt, soweit Sie förderfähige Beiträge in 2002 geleistet haben. Diesen müssen Sie einfach ausfüllen und an die Pensionskasse zurückschicken - alles weitere erledigt die Pensionskasse!
Wo kann ich mich weiter informieren? Unsere Darstellung dient lediglich dazu, um einen ersten Einblick in das komplexe Thema der staatlichen Förderrente zu bekommen. Tiefergehende Informationen hierzu erhalten Sie unter den folgenden Internet-Adressen:
www.bfa.de www.vdr.de www.bma.bund.de www.bmf.bund.de www.gdv.de
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